AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Tickets für die Berlin Tennis Open

Stand: November 2024

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen („AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Ticket(s)“) bei der Perfect Match GmbH, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart („Veranstalter“) oder vom Veranstalter autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Tennismatches im Rahmen von den WTA Berlin Tennis Open  („Veranstaltung“) sowie den Zutritt und Aufenthalt im Gelände der Veranstaltung.

1.      Bezug von Tickets

(1) Bezug von Tickets: Tickets für die Veranstaltung des Veranstalters sind grundsätzlich nur über autorisierte Verkaufsstellen zu beziehen. Der Veranstalter behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern. Sollten für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter diese AGB-Vorrang.

Mit Erwerb eines Tickets oder der Akkreditierung akzeptieren Besucher die Platzordnung als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

(2) Ticketvertrieb: Der Veranstalter ist jederzeit dazu berechtigt und behält sich vor, im Zusammenhang mit der Abwicklung von Bestellungen und/oder dem Erwerb von Tickets durch Kunden Dienstleister (insbesondere auch zur Zahlungsabwicklung) zu beauftragen. Ein Rechtsverhältnis über die Bestellung und den Erwerb von Tickets kommt dennoch ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Kunden zustande.

(3) Online-Verkauf: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritte Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit dem auf der Internet-Präsenz des Veranstalters dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter ab. Die autorisierte Vorverkaufsstelle bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebots online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (ggf. elektronischem Versand oder print@home-ticket) bzw. Hinterlegung der Tickets (§ 2) kommt der Vertrag zwischen Veranstalter und dem Kunden auf Grundlage dieser AGB zustande.

(4) Preis: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der geltenden Preisliste. Bestellungen von Tickets werden nur mit den akzeptierten Zahlungsmethoden bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis ist die autorisierte Verkaufsstelle berechtigt, dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung zu stellen.

Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung etc.), ist der Veranstalter berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

(5) Ermäßigung: Der Veranstalter vergibt an bestimmte Personen und/oder Personengruppen ermäßigte Tickets. Der Veranstalter stellt rechtzeitig Information darüber zur Verfügung, welche Personen und/oder Personengruppen ermäßigungsberechtigt sind. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Der jeweils aktuelle offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Ticketerwerb vorzulegen und auch beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Wird dieser nicht mitgeführt bzw. ist dieser nicht gültig oder werden sonstige mit der Ermäßigungsberechtigung verbundene Auflagen bei Zutritt zum Veranstaltungsgelände durch den Kunden nicht erfüllt, kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.  

Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt.

(6) Kein Widerrufs- und Rücknahmerecht: Auch wenn der Veranstalter Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Umtausch und Rückerstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

2.    Versand und Hinterlegung von Tickets, Reklamationen

(1) Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei die autorisierte Verkaufsstelle das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) DS-GVO zur Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Veranstalter. Für den postalischen Versand bestellte Tickets werden dem Kunden regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Versandbestätigung zugestellt. Sofern der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets erhalten hat, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands der autorisierten Verkaufsstelle unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen.

Elektronischer Versand: Bei Übermittlung elektronischer Tickets (z.B. print@home oder E-Tickets) werden dem Kunden die bestellten Tickets elektronisch (z.B. per E-Mail) in Form eines 2D-Barcodes und im PDF-Format zugesendet. Bei Übermittlung von elektronischen Tickets werden keine Versandgebühren erhoben. Der 2D-Barcode für den Zugang zum Veranstaltungsgelände ist auf dem Smartphone dauerhaft verfügbar zu machen oder in gut lesbarer Qualität in A4-Papierform auszudrucken und bei der Veranstaltung mit sich zu führen. Nicht lesbare 2D-Barcodes oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden des Veranstalters zurückzuführen sind, berechtigten grundsätzlich nicht zum Zutritt zum jeweiligen Veranstaltungsgelände.  

(2) Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch die autorisierte Verkaufsstelle ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an dem hierfür am Veranstaltungsgelände eingerichteten Service-Center (Tageskasse) zur Abholung hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. Der Veranstalter kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Veranstalters oder des vom Veranstalter beauftragten Dritten vor.

(3) Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung (vgl. § 2 (1)) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach § 2 (2) hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation wird dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket ausgestellt. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß § 2 (5) abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Veranstalters bzw. der autorisierten Vorverkaufsstelle zurückzuführen ist.

(4) Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt der Veranstalter bzw. die autorisierte Vorverkaufsstelle bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren erhoben werden, es sei denn, der Veranstalter oder vom Veranstalter beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

(5) Abhandenkommen: Der Veranstalter bzw. die autorisierte Vorverkaufsstelle ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Veranstalter Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

3.    Verlegung, Absage und Abbruch

(1) Verlegung:  

Freiluftveranstaltungen: Der Kunde erkennt an, dass die Veranstaltung eine Freiluftveranstaltung ist, sodass Durchführung, Ablauf und Zeiten der einzelnen Wettbewerbe jeweils von der Witterung beeinflusst werden können.

Der Veranstalter behält sich das Recht zur Verlegung der Veranstaltungen, sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behalten erworbene Tickets für verlegte Veranstaltungen ihre Gültigkeit, berechtigen den Kunden aber, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung oder Veranstaltungsteile zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist unter Übersendung des Original-Tickets in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. auf eigene Rechnungden von der Verlegung betroffenen entrichteten Ticketpreis erstattet.) Die endgültige Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Terminierung noch nicht erfolgt war.

(2) Absage und Zuschauerausschluss: Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird der Ticketpreis – gegen Vorlage des Original-Tickets innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach dem Termin der Veranstaltung – bei Angabe der Bankverbindung zum Nennwert abzüglich angefallener Gebühren erstattet. Bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl der Veranstalter als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt (im Fall von Dauerkarten der Teilrücktritt, sofern einzelne von der Dauerkarte umfassten Veranstaltungen von der Absage nicht betroffen sind) durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Original-Tickets auf eigene Rechnung den entrichteten Ticketpreis erstattet.

(3) Abbruch und Wiederholung der Veranstaltung: Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten. Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für die Wiederholung hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (zur Rücktrittserklärung § 3 (1)). Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Veranstalter den entrichteten Ticketpreis erstattet; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

Informationspflicht: Der Kunde bzw. Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltung, für die er bei dem Veranstalter Tickets erworben hat, rechtzeitig selbst über den jeweils aktuellen Veranstaltungsplan, den genauen Beginn, sowie über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind auf der Website der Berlin Tennis Open abrufbar.

Vergebliche Aufwendungen: Der Veranstalter haftet in Fällen der § 3 (1) bis § 3 (3) gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten), es sei denn, der Veranstalter hat das jeweils die Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des Veranstalters sprechen im Einzelfall für einen Ersatz.

4.    Nutzung und Weitergabe

(1) Zutrittsrecht: Der Veranstalter will den Zutritt zur Veranstaltung nicht jedem, sondern nur denjenigen Ticketinhabern gewähren, die Tickets als Kunde beim Veranstalter oder einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach § 4 (4) erworben haben. Das Zutrittsrecht endet mit dem erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Im Falle eines Ticketerwerbs im Rahmen einer unzulässigen Weitergabe nach § 4 (3) besteht kein Zutrittsrecht. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall eine Zutrittsverweigerung vor. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

(2) Weitergabebeschränkung: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen liegt es im Interesse des Veranstalters und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

(3) Unzulässige Weitergabe: Sofern dem Kunden individualisierte und ihm zuzuordnende Tickets ausgehändigt wurden, ist jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Kunden untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:

1.     a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, eBay Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom Veranstalter autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc) in allgemein zugänglicher Form zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;

2.    b) Tickets zu einem höheren als dem entrichteten Ticketpreis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;

3.    c) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;

4.    d) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;

5.    e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.

6.    f) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben;

7.    g) Tickets weiterzuverkaufen, wenn diese Tickets unter Verwendung automatisierter Verfahren erworben wurden, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets (vgl. § 1(1) oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe)

8.    h) Tickets weiterzuverkaufen und/oder anzubieten, die mittels sog. BOT-Käufe erworben wurden.

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in § 4 (3) und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets nicht an den betroffenen Kunden zu liefern, zu stornieren sowie dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern bzw. Ihn vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

(4) Zulässige Weitergabe: Eine private, nicht öffentliche Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in § 4 (3) vorliegt und der Kunde (i) den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (z.B. auf Anforderung Vor- und Zuname) über den neuen Ticketinhaber an den Veranstalter nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (ii) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden erklärt und (iii) der Veranstalter auf Anforderung unter Nennung des neuen Ticketinhabers, rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Veranstalter die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat.  

Die Weitergabe der Daten des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Veranstalter sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b) der DS-GVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters (vgl. Ziffer 2.1) gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DS-GVO. Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten diese Regelungen mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.

5.    Verhalten in der Veranstaltungsstätte

(1) Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist, stets Folge zu leisten.

Zudem hat der Kunde bzw. Ticketinhaber eine etwaige Platzordnung, die auf dem Veranstaltungsgelände aushängt (ggf. auch nur in speziellen Bereichen), mit Zutritt zum jeweiligen Veranstaltungsgelände als bindend anzusehen und zu beachten. Diese besteht, soweit wirksam gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber eingebunden, unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB.

(2) Zutritt: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß § 4 (1) erworbenen Zutrittsrecht zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. der Kunde oder Ticketinhaber der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn

1.     a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;

2.    b) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (zB Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, und/oder der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach § 4 (4) vor;

3.    c) der Kunde oder Ticketinhaber ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;

4.    d) einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Glasbehälter, Drohnen, Glasbehälter, Drohnen, Kameras mit Wechselobjektiven und Objektiven, deren Brennweite 300 mm überschreitet, sowie alle Geräte, die größere Stative oder Rigs erfordern, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

Weiterhin ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes verboten.

(3) Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund extern angeordneter Gesundheits- oder sonstiger gebotener Sicherheitsmaßnahmen, ist der Veranstalter im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt (und ggf. verpflichtet), besondere Zutrittsbedingungen für den Erwerb von Tickets oder den Zutritt zum jeweiligen Veranstaltungsgelände festzulegen und deren Einhaltung durchzusetzen.

Der Veranstalter ist in diesem Zusammenhang insbesondere berechtigt,  

 

a)  bestimmte Anforderungen oder Nachweise zur Bedingung für den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum jeweiligen Veranstaltungsgelände zu machen (z.B. Nachweis zum Gesundheitsstatus) und sich dies vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung belegen zu lassen;

b)  den Erwerb von Tickets oder den Zutritt zum und den Aufenthalt auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B. Angabe weiterer persönlicher Daten, Zutritt zum Veranstaltungsgelände nur in bestimmten Zeitfenstern) zu unterwerfen. Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern ab Bekanntgabe zwingend zu beachten.

Kann der Kunde oder Ticketinhaber die besondere Zutrittsbedingungen nach dieser Ziffer 5.3 a) und b) nicht erfüllen, kann der Veranstalter den Erwerb von Tickets oder den Zutritt zum oder den Aufenthalt auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände verweigern. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Ein etwaiges Rücktrittsrecht des Kunden besteht nicht, wenn die konkreten besonderen Zutrittsbedingungen bei Ticketerwerb bereits bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens mit jedem Zutritt zum Veranstaltungsgelände während der Geltung der konkreten besonderen Zutrittsbedingungen.

Sichtbehinderungen: Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.

Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz auf dem Veranstaltungsgelände einzunehmen bzw. sich in dem Bereich auf dem Veranstaltungsgelände einzufinden, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Der Kunde erkennt an, dass der Veranstalter aus wichtigem Grund (z.B. behördlicher Maßgabe) berechtigt ist, dem Ticketinhaber von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze bzw. Bereiche derselben oder einer höheren, im Falle der Einwilligung des Ticketinhabers auch einer niedrigeren, Kategorie auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände zuzuweisen.

(4) Haftung: Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und/oder Erfüllungsgehilfe haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht.

(5) Bildaufnahmen: Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Sportdaten ist nur mit Einwilligung des Veranstalters und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Für private Aufnahmen dürfen nur Geräte wie Handykameras oder kompakte Digitalkameras verwendet werden.

Zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter und/oder der zuständige Verband und/oder von ihnen jeweils beauftragte/autorisierte Dritte (z.B. Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie den zuständigen Verband sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

6.    Vertragsstrafe

Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB ist der Veranstalter ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500, –- EUR gegen den Kunden zu verhängen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, sowie die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

7.    Datenschutz

Soweit innerhalb dieser AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO und andererseits zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DS-GVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können der abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

8.    Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des Veranstalters können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten gesendet werden:

Perfect Match GmbH, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart, Deutschland

E-Mail: info@berlintennisopen.com

Die EU biete eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

9.    Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Stuttgart. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist Stuttgart, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

10.  Ergänzungen und Änderungen

Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse (§ 8) zu richten.

11.   Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.

Diese AGB liegen in verschiedenen Sprachen vor. Im Falle von Abweichungen ist die deutsche Version maßgeblich.